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Vertrauensvolle Beratung und unbürokratische Hilfe.
Persönlich. Verständnisvoll. Engagiert.

Corina Lange
Rechtsanwältin

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Schwerpunkte

  • Trennung & Ehescheidung
  • Unterhalt & Zugewinn
  • Sorgerecht & Umgangsrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Nachlassberatung & Erbschein
  • Erbansprüche & Pflichtteil
Weil Fachwissen allein nicht reicht: bei mir sind Sie gut aufgehoben.

Anwältin für Familienrecht und Erbrecht in der Metropolregion Nürnberg (Fürth)

Familienrecht und Erbrecht sind die persönlichsten und emotionalsten Rechtsgebiete und vertrauensvolle Kommunikation ist somit Grundlage jeder erfolgreichen Mandatsbearbeitung. Daher liegt mir die persönliche, wertschätzende und individuelle Beratung und Betreuung meiner Mandanten am Herzen.

Ich nehme mir Zeit für Sie und gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation. Als Scheidungsanwältin erziele ich für Sie eine einvernehmliche und außergerichtliche Einigung als schonende und tragfähige Lösung. Genauso vertrete ich Sie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl konsequent bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

Mein persönliches Versprechen

Von einer unübersichtlichen und anonymen Großkanzlei hebe ich mich bewusst ab und davon profitieren meine Mandanten in meiner Kanzlei in Nürnberg.

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    Flexible
    Besprechungstermine

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    Unbürokratische Mandatsbearbeitung

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Fachgebiete

Im Familienrecht und Erbrecht berate und vertrete ich Sie kompetent in folgenden Fragen

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Familienrecht

Sie möchten sich scheiden lassen? Ihr Partner hat sich von Ihnen getrennt? Dann sind sie nicht nur emotional belastet, sondern auch mit komplexen rechtlichen Fragen im Familienrecht und der Scheidung konfrontiert. Der beste Ratschlag in dieser Ausnahmesituation: frühzeitige vertrauensvolle anwaltliche Unterstützung durch eine erfahrene Anwältin, um von vorneherein den richtigen Weg einzuschlagen. Denn es muss nicht im Rosenkrieg enden. Eine einvernehmliche Scheidung kann viel Zeit und Kosten sparen.

Als gute Basis hierfür erweist sich oft eine Trennungsvereinbarung, gerade wenn Kinder im Spiel sind. Auch in langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind bei Trennung viele juristische Probleme im Bereich Familienrecht zu lösen.

Mit mir als Anwältin haben Sie eine sympathische und zuverlässige Ansprechpartnerin, die sich ihrer Probleme wirklich annimmt. Unverständliches Juristendeutsch brauchen Sie bei mir nicht zu befürchten! Ich erkläre Ihnen alles ausführlich und begleite Sie mit meinem Fachwissen während der gesamten Trennungsphase bis zum vollständigen Abschluss des Scheidungsverfahren.

Jedem steht im Scheidungsverfahren die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bevor. Wie wird der gemeinsame Hausrat aufgeteilt? Was passiert mit dem Familienauto, Sparverträgen oder dem gemeinsam erworbenen Haus?  Wer nutzt  die gemeinsame Ehewohnung während der Trennung bzw. nach der Scheidung weiter? Was wird aus gemeinsamen Schulden? Wie hoch ist der Zugewinnausgleich?

Was viele nicht wissen: hier müssen Sie selber aktiv tätig werden. Diese Fragen werden nicht automatisch mit der Scheidung geregelt. Die Rentenansprüche werden im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen ausgeglichen. Der sog. Versorgungsausgleich ist für die Versorgung im Alter sehr bedeutsam und oft ein werthaltiger Bestandteil. Als sinnvoll erweisen sich oft auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, die als Scheidungsfolgenvereinbarung im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert werden können. Als Rechtsanwältin für Scheidung bin ich Ihnen bei Ihren Fragen zum Versorgungsausgleich gerne behilflich.
Als ihr zuverlässiger Ansprechpartner im Familienrecht in Nürnberg (Fürth) stehe ich Ihnen zur Seite und bewahre Sie vor juristischen Fallstricken. Ich übernehme für Sie die komplexe Bestimmung des Zugewinnausgleichsanspruchs, erkläre Ihnen alles in verständlichen Worten, entwickele Einigungsvorschläge und verhandele ggfls. mit dem Gegenanwalt. Oft lassen sich zeit- und kostenintensive Prozesse mittels einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung im Familienrecht vermeiden. Zögern Sie daher nicht, mich möglichst frühzeitig zu kontaktieren, damit Sie im Scheidungsfall das bekommen, was Ihnen zusteht.

Über die Höhe von Unterhaltszahlungen wird oft lange gestritten. Kein Wunder, denn das Unterhaltsrecht ist aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung sehr vielschichtig und kompliziert. Selbst nach einer einvernehmlichen Scheidung sind oft die Bereiche Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt noch eine große Hürde für ein vernünftiges Miteinander.

Dies muss aber nicht sein: mein Ziel für Sie als erfahrene Rechtsanwältin ist eine faire Lösung mit Augenmaß. Ich prüfe die Voraussetzungen, beziffere Ihren Anspruch bzw. vertrete Sie bei Inanspruchnahme durch die Gegenseite und gegenüber Behörden. Entscheidend im Familienrecht ist rechtzeitiges Handeln, denn für die vergangenen Monate kann der Unterhalt nicht mehr beansprucht werden.

Auch der Elternunterhalt ist immer häufiger Gegenstand der anwaltlichen Beratung. Erwachsene Kinder werden zunehmend von den Sozialhilfeträgern zur Erstattung nicht gedeckter Pflegeheimkosten herangezogen. Gewinnen Sie Halt und Orientierung in allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht und wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, Ihre Anwältin für Familienrecht in Nürnberg.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben wird nach einer Trennung die Scheidung und das Sorge- und Umgangsrecht relevant. Bei wem werden die Kinder leben? Wie oft werde ich meine Kinder sehen? Wer entscheidet über wichtige Erziehungsfragen? Streitigkeiten in diesem sensiblen Bereich sind nicht nur nervenaufreibend für Eltern. Besonders belastet sind auch die Kinder, deren Wohl an erster Stelle steht.

Als Mutter von zwei Kindern verstehe ich Ihre Sorgen und biete Ihnen als erfahrene Rechtsanwältin juristischen Beistand mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Wenn es um Sorgerechtsverfahren oder die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes gemäß dem Familienrecht geht, prüfe ich sorgfältig die beste Strategie, die gleichzeitig dem Kind und Ihnen als Mandant gerecht wird.

Oft können sich die Eltern über das Umgangsrecht nicht einigen oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt verhindert den Umgang. Auch in dieser Situation kann ich Ihnen unter Berücksichtigung des Kindeswohls kompetente Hilfe leisten: vorrangig durch Vereinbarung eines verbindlichen Besuchsplans oder durch einen Antrag auf Umgang beim Familiengericht.

Brauche ich einen Ehevertrag? Ohne Ehevertrag leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und die gesetzlichen Regelungen sind in den meisten Fällen sehr fair. In bestimmten Situationen ist ein Ehevertrag jedoch äußerst ratsam: z.B. bei hohem Altersunterschied der Partner, großen Vermögensunterschieden oder bei wirtschaftlicher Unabhängigkeit ohne Kinderwunsch.

Was wird in einem Ehevertrag geregelt? Für den Fall der Trennung können beispielsweise vom Gesetz abweichende Unterhaltsverpflichtungen oder Bestimmungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden. Auch Regelungen für den Todesfall eines Ehegatten können ehevertraglich im Rahmen des Familienrechts vereinbart werden. Was viele nicht wissen: auch nach der Hochzeit ist die Erstellung eines Ehevertrags jederzeit noch möglich!

Anwaltliche Beratung ist beim Schließen eines Ehevertrages zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen dringend zu empfehlen. Ich, Ihre Rechtsanwältin in Nürnberg, freue mich, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken und berate Sie ausführlich zu ihren persönlichen Chancen und Risiken eines Ehevertrages im Familienrecht. Gerne helfe ich Ihnen dabei, einen Ehevertrag zu erstellen. Im Falle eines bestehenden Ehevertrages kontrolliere ich diesen sorgfältig und berate mit Ihnen eine evtl. Abänderung.

Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht Ihrem Willen? Sie möchten selbst bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erben soll?  Sie möchten Ihren Ehepartner absichern? Sie haben bereits einen ersten Entwurf oder ein fertiges Testament und wollen es prüfen lassen? Meinen Mandanten empfehle ich ihren „letzten Willen“ zu Lebzeiten rechtlich fundiert und eindeutig umzusetzen.

Selber verfasste Testamente sind häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Fall ist ein solches Testament sogar unwirksam. Holen Sie sich bei mir professionelle Hilfe, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Ich unterstütze Sie mit meinem Fachwissen umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung nach Ihren individuellen Wünschen (Testament oder Erbvertrag) und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen im Rahmen des Erbrechts.

Im Erbfall werden Sie als Angehörige(r) neben Ihrer Trauer mit Verwaltungsangelegenheiten und Behördengängen konfrontiert. Verständlicherweise fehlt Ihnen in dieser Situation die Kraft, sich mit Details des Erbrechts auseinanderzusetzen. In meiner Kanzlei in Nürnberg biete ich Ihnen die notwendige Unterstützung und Entlastung.

Bei allen Problemen, die der Erbfall mit sich bringt stehe ich Ihnen als erfahrene Rechtsanwältin mit meinem Fachwissen und in menschlicher Hinsicht sehr umsichtig mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Erbansprüche geltend zu machen und Sie im Nachlassverfahren zu unterstützen: gemeinsame Sichtung der Unterlagen des Verstorbenen, Beratung zu Annahme/Ausschlagung einer Erbschaft, Beantragung eines Erbscheins, Klärung ihrer Fragen rund um die Nachlassabwicklung, Geltendmachung von Nachlassforderungen, Durchsetzung oder Abwehr von Erbanspruch oder Vermächtnis.

Gerne unterstütze ich Sie im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht: Häufig sind Testamente, die ohne professionelle Hilfe verfasst wurden, nicht eindeutig. Dies führt zu Streitigkeiten der Erben untereinander bezüglich der Testamentsauslegung. Oft existieren mehrere Testamente, die erforderliche Form wurde nicht eingehalten oder der Erblasser unterlag einem Irrtum. Nicht selten kommen ungeklärte Konflikte ans Licht und entladen sich in mitunter harten Anschuldigungen.

Auch Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers oder an der Echtheit einer letztwilligen Verfügung können im Erbscheinverfahren aufgrund Testamentsanfechtung geklärt werden.

Das Erbrecht garantiert Kindern und Ehegatten eine Mindestteilhabe am Nachlass, den sog. Pflichtteil. Sie sind Erbe und werden auf den Pflichtteil in Anspruch genommen? Oder Sie sind naher Angehöriger und wurden enterbt? Sie sind zwar Erbe, aber der Nachlass wurde zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkungen empfindlich geschmälert? Die richtige Vorgehensweise ist hier entscheidend. Bis zur Zahlung des Pflichtteils sind mehrere Hürden zu überwinden.

Ohne fachkundige Hilfe einer Rechtsanwältin wird hier erfahrungsgemäß sehr viel falsch gemacht, was zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Die erste Weiche stellt der Auskunftsanspruch, dann folgt die Wertermittlung und die letzte Stufe ist die juristisch korrekte Berechnung. Lassen Sie mich für Sie das Optimum bei Ihrem Pflichtteilsanspruch herausholen. Im umgekehrten Fall begleite ich Sie als Erbe bei der Erfüllung von Pflichtteilen, arbeite auf eine gütliche Einigung hin und wehre überzogene Forderungen souverän für Sie ab.

Gibt es mehr als einen Erben liegt eine Erbengemeinschaft vor, die den Nachlass verwaltet. Jeder einzelne Nachlassgegenstand gehört allen Erben gemeinsam. Bei der sog. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Gerne berate ich Sie zu allen Fragen bzgl. Verwaltung und Entscheidungsfindung innerhalb der Erbengemeinschaft und unterstütze Sie dabei, im Rahmen des Erbrechts.

Auch wenn der Begriff anderes vermuten lässt: eine Erbauseinandersetzung kann durchaus auch einvernehmlich verlaufen. Auch hier sollte aber mit Hilfe von einem Rechtsanwalt juristisch korrekt festgehalten werden, wie der Nachlass aufgeteilt wird.

Häufig kommt es wegen der unterschiedlichen Interessen und Überforderung zu Streit zwischen den Erben. Kostenintensive Erbteilungsklagen, die sich teilweise über Jahre erstrecken können aber meistens vermieden werden. In verfahrenen Situationen unterstütze ich Sie mit viel Fingerspitzengefühl bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Miterben möglichst mit einer einvernehmlichen Lösung.

Wozu und was ist der Unterschied? Beides regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie aus bestimmten Gründen selbst nicht mehr in der Lage sind entscheiden zu können z.B. aufgrund schwerer Krankheit, Unfall oder Demenz. Mit der Vorsorgevollmacht im Rahmen des Familienrechts bestimmen Sie selber, wer im Ernstfall für Sie entscheidet. Sie bevollmächtigen eine Ihnen nahestehende Person zur Ausübung von Befugnissen Ihres täglichen Lebens, wie Bank-, Behörden-, oder Gesundheitsangelegenheiten. Ohne diese Vollmacht hat das Betreuungsgericht einen Betreuer zu ernennen, der u. U. ein fremder Dritter sein kann. Weit verbreitet ist der Irrtum, dass sich Ehegatten automatisch gegenseitig vertreten können. Als erfahrene Anwältin stehe ich Ihnen im Familienrecht zur Seite.

Eine Patientenverfügung im Familienrecht ist eine Anweisung gegenüber Ärzten und Krankenhauspersonal, welche Behandlungsmaßnahmen in genau umschriebenen Situationen vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Beide Regelungen sind nicht nur in fortgeschrittenem Lebensalter sinnvoll, denn ein folgenschwerer Unfall kann jedem zustoßen.

Aufgrund der weitreichenden Bedeutung und des komplexen Inhalts rate ich von Vordrucken aus dem Internet dringend ab. Hierauf sollten Sie sich nicht verlassen. Diese Vordrucke beinhalten pauschale Regelungen, sparen viele Fragen aus und sind evtl. sogar unwirksam. Eine gute Vorsorgeregelung ist genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt. Auch ein Patiententestament muss genau zu Ihren Vorstellungen passen. Die entscheidenden medizinischen Situationen müssen sorgfältig überlegt und korrekt formuliert sein. Und Sie sollten auch genau Bescheid wissen, was im Einzelfall in welchem Umfang geregelt werden kann und sollte. Für Ihre passgenaue Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bin ich Ihnen mit meinem Fachwissen als Anwältin gerne behilflich, damit Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite sind.

Wie kann ich
Ihnen helfen?

Rufen Sie mich einfach an:
0911 976 18 222

Schreiben Sie mich an:
kanzlei@corina-lange.de

Termine und Kosten

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Termine

Meine Kanzlei befindet sich im Zentrum Nürnbergs in der Altstadt, direkt am Josephsplatz Richtung Kaiserstraße in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Schöttner & der Kanzlei Steininger.

Die Innenstadtlage macht die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der VAG einfach. Die U-Bahn-Haltestelle Weißer Turm befindet sich in unmittelbarer Nähe. Öffentliche Parkmöglichkeiten und Parkhäuser stehen nahegelegen zur Verfügung.

Sie erreichen die Kanzlei bequem mit dem Aufzug im 2. Stock.

Beratungstermine erhalten Sie nach vorheriger Vereinbarung. Auf Wunsch auch telefonische oder E-Mail Beratung. Falls gesundheitlich erforderlich sind Hausbesuche möglich. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Hierbei entstehen Ihnen keine Rechtsanwaltskosten. Ich stehe Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

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Vorabeinschätzung der Kosten

Im Rahmen des Erstgesprächs erhalten Sie eine Vorabeinschätzung der Kosten. Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich gerne für Sie (selbstverständlich kostenfrei). Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gegenstandswert. Es besteht auch die Möglichkeit, eine abweichende Honorarvereinbarung zu treffen.

Die gesetzlichen Kosten für die Erstberatung betragen je nach Umfang und Dauer zwischen 150 € und 190 € zzgl. Mehrwertsteuer. Bei finanziellem Engpass berate ich Sie gerne über die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

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